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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste

Veröffentlicht: 13.07.2026
Stand 01.01.2026 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen. Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt. Sie liegt im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock, Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben in der Zeit vom 10.07. bis 14.08.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr öffentlich aus. Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden. Telefonnummer: 08292/202-60 Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV). Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden. Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen. Dinkelscherben, den 09.07.2026 Dr. Ulrich Fahrner, Erster Bürgermeister

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